AGB
AGB lowindustries.ch, 2544 Bettlach, Version 06.2018
Für alle Lieferungen und Leistungen, auch die künftigen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen des Käufers sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung und sind ansonsten ungültig!
Angebote und Bestellungen
a. Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch die schriftliche Bestätigung durch die lowindustries.ch oder durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.
b. Der Kunde hat nach Bestellung und Erhalt der Rechnung/Auftragsbestätigung 5Tage lang die Möglichkeit vom Widerrufsrecht gebrauch zu machen! Nach Ablauf der Frist ist eine Stornierung des Auftrags nicht mehr möglich und es werden 15% des Auftrags definitiv in Rechnung gestellt!
c. Bestellungen werden nach Ablauf des Widerrufsrechts bearbeitet!
d. Jegliche Lieferangaben ohne Gewähr, Verzögerungen sind möglich und müssen vom Abnehmer/ Kunden akzeptiert werden!
e. Nach Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto ist eine Stornierung nicht mehr möglich und der Auftraggeber verpflichtet sich die Waren abzunehmen, auch nach evt. Verspätung! lowindustries.ch kann für Verspätete Lieferungen nicht Haftbar gemacht werden.
f. Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung bzw. schriftlich an uns und erhalten, für verbindlich. Maßgeblich ist der Erhalt dieser welche rückbestätigt wird durch die Zustellung der Rechnung. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als eingegangen. Wir haften bei telefonischer Bestellung keinesfalls für Falschlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.
g. Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben falsch oder unvollständig geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen. Gleiches bei Neu und Einzelanfertigungen!
h. Neu und Einzelanfertigungen können nicht vom Auftraggeber storniert werden auch nicht bei einer Lieferverzögerung!
i. An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde.
j. Die Preisangaben in unseren Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich durch die lowindustries.ch als verbindlich bezeichnet sind. Alle Preisänderungen vorbehalten. Alle schriftlichen Angebote haben nur eine Gültigkeit von 2 Wochen und sind danach ungültig!
k. Alle Preise sind unverbindlich und ohne Gewähr, Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
Lieferung
a. Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung bereit steht. In der Regel gelten jedoch alle Lieferfristen als unverbindlich!
b. Bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserie hergestellten Zubehörteilen behalten wir uns technische Änderungen sowie Maß- und Gewichtsabweichungen aufgrund unserer spezifischen Produktionstechnik bzw. durch Weiterentwicklung vor. Sonderanfertigungen gelten vom Beginn der Fertigung an als abgenommen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers stellen wir die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung.
c. Bei höherer Gewalt (Streik, Ausbleiben von Leistungen von Zulieferern, Krankheit usw.), an der uns kein Verschulden trifft, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, mindestens jedoch um 2 Wochen. Wird eine durch uns zugesicherte Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
d. Kommen wir bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserie hergestellten Zubehörteilen in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber nicht vom Vertrag zurücktreten und gewährt der lowindustries.ch die notwendige Zeit in Anspruch zu nehmen seine Bestellung auszuführen. Eine Weitergabe von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
e. Bei Neuentwicklungen behält sich die lowindustries.ch das Recht vor in Technischer Hinsicht den Lieferumfang ohne Notiz zu ändern bzw. anzupassen.
Versand, Gefahrenübergang und Warenentgegennahme
a. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und geht zu seinen Lasten. Die Versandart wird von uns bestimmt. Eine Haftung für die Ermittlung der günstigsten Versandwege können wir nicht übernehmen. Verzögert sich der Transport der Ware ohne unser Verschulden, so lagert die Ware auf Kosten des Käufers. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.
b. Wir behalten uns Teillieferung vor, soweit die gelieferte Ware vom Käufer verwendet werden kann. Der Versand erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, nur per Vorkasse.
c. Beschädigte Ware ist beim Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn vom Transportunternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.
d. Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung unsererseits, an uns zurück zusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den vom Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir eine Ersatzlieferung (Schadenprotokoll bitte sofort zusenden). Der Rechnungsbetrag ist direkt an uns zu begleichen und vom Käufer dem Transporteur in Rechnung zu stellen.
e. Garantiesendungen werden vom nicht von lowindustries.ch getragen und sind vom Versender zu bezahlen!
f. Zum eigentlichen Verkaufspreis(Preisliste) kommen Verpackungsmaterialien, Verpackung sowie Versandspesen nach ermessen von lowindustries.ch hinzu.
g. Rücksendungen an die lowindustries.ch sind stets eingeschrieben zu senden. Die Ware muss ordentlich und sicher verpackt sein. Die lowindustries.ch haftet für keinerlei, durch den Transport/Spediteur ereigneten Schäden oder Verlust.
Preise und Zahlungsbedingungen
a. Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Zoll, Mwst- Taxen sofern die Ware aus der CH exportiert werden. Innerhalb der CH exkl. Mwst, da lowindustries.ch nicht Mwst. - Plichtig ist. Alle Preise sind Ex Works zuzüglich Versandt und Verpackungs- Spesen. Bei einer Rücksendung trägt der Kunde die gesamten Versandkosten. Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen wird nicht gehaftet.
b. Vom Kunden abgeholte, oder direkt von uns angelieferte Ware ist sofort in bar zu bezahlen. Das gleiche gilt bei der Abholung umgerüsteter Fahrzeuge und/oder bei Abholung nach erfolgter MFK- Abnahme.
Annahmeverzug
a. Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen bzw. nicht abgeholt, so wird die Ware auf Gefahr und Risiko und Kosten des Kunden bei uns eingelagert. Weigert sich der Kunde, nach Fristsetzung von 2 Wochen endgültig die Ware anzunehmen bzw. abzuholen, so können wir frei anderweitig über die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden (Lagerungs-, Transport-, Verpackungs- und Wiedereinlagerungskosten) trägt der Käufer bzw. Auftraggeber.
b. Wird nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Bestellung die vom Auftraggeber bestellte Ware nicht Abgeholt So erhält er keinen weiteren Anspruch mehr auf Ware oder Rückzahlung von Zahlungen/Anzahlungen unabhängig der Höhe des Betrages oder Bestellvolumen.
Eigentumsvorbehalt
a. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte - gleich in welchem Zustand - weiterveräußert, so tritt der Käufer hiermit schon alle Forderungen an seine Abnehmer an uns ab. Bei Veräußerung unserer Waren in Verbindung mit anderen Waren fremder Herkunft oder in Verbindung mit anderen Leistungen steht uns ein Anspruch mindestens in Höhe des Wertes unserer Lieferung, in jedem Falle aber ein Anteil in Höhe unserer Forderungen zu.
b. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
c. Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen Zahlungsvereinbarungen verpflichtet sich der Käufer auf seine Kosten die gekauften Gegenstände dem Verkäufer auch ohne richterliche Verfügung herauszugeben.
Gewährleistung
a. Alle Mängel, Falschlieferungen oder Fehlmengen sind sofort nach Kenntnisnahme, aber spätestens bis 5 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
b. Beanstandete Ware werden wir nach Erhalt und eingehender Kontrolle in unserem Hause gem. unserer Wahl nach- gebessert oder durch einwandfreie Ware ersetzt. Schlägt die Nachbesserung fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Lieferverzug, gewährt der Käufer der lowindustries.ch soviel Zeit wie nötig ist um die Nachbesserung oder Ersatz zu liefern ohne weiteren Anspruch. Der Käufer kann vom Vertrag insbesondere bei Einzelanfertigungen oder speziell für Ihn gefertigten Teile nicht vom Kaufvertrag zurücktreten und verpflichtet sich in diesem Fall auf verlangen der lowindustries.ch das Fahrzeug zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen. Dabei gewährt der Käufer der lowindustries.ch soviel Zeit wie nötig ist um die Nachbesserung oder Ersatz zu liefern ohne weiteren Anspruch. Er trägt die Überführungskosten des Fahrzeugs in die Werkstatt der lowindustries.ch selbst.
c. Bemängelte Ware ist kosten u. fracht- frei an uns zurückzusenden. lowindustries.ch trägt keinerlei Frachtspesen.
d. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn die Mängel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen bzw. der Einbau in keiner Fachwerkstätte bzw. keiner von lowindustries.ch autorisierten Werkstätte/Händler erfolgt ist. Die Ware ist vor dem Einbau auf etwaige Mängel zu prüfen. Schadenersatzansprüche für entstandene Verarbeitungs- und Montagekosten werden nicht anerkannt.Produkte welche von Fremdhersteller sind werden von uns nicht in die Gewährleistung angenommen.
e. Weitergehende Schadenersatzansprüche, die nicht direkt an der Ware/Produkt entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
f. Die zur Garantie- Gewährleistung entstandenen Arbeitsaufwände werden dem Garantie- Antragsteller in Rechnung gestellt. Diese ist sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde im voraus zu entrichten.
Haftungsausschluss und Garantiebestimmungen (gem. separatem Garantieformular)
a. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach dem im separaten Garantieformular aufgeführten Vereinbarungen. Dieses Formular muss nach dem Kauf zur Garantieregistrierung der lowindustries.ch zugestellt werden. Keine Garantieansprüche bei nicht Registrierung des Produkts/ nicht Zustellung des Formulars!
b. Maximale Gewährleistung auf ausgeführte Umrüstungen beträgt 12 Monate ab Kaufdatum.
c. Auf unser stufenlos höhenverstellbares Luftfahrwerk wird eine Garantie von 1Jahr ab Rechnungsdatum gewährt, aber nur wenn der einwandfreie Einbau von einer Fachwerkstatt vorgenommen wurde. (In der CH gem. OR/ Ausgeschlossen Verschleißteile oder Fremdherstellerprodukte)
Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
a. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen evt. Nichtgenehmigung durch den Technischen Überwachungsverein sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert. Bei Fahrzeugen, an denen nach der Umrüstung bzw. der Prüfung und Abnahme des Technischen Überwachungsverein Änderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden, entfällt jegliche Haftung, egal ob die Änderung für den Schaden mittelbar oder unmittelbar ausschlaggebend waren.
b. Eintragungen in die Fahrzeugpapiere, auch nach erfolgreich erfolgter Prüfung des Technischen Überwachungsverein sind ohne Gewähr! lowindustries.ch übernimmt keinerlei Haftung für nicht erfolgte Eintragung der Änderungen in die Fahrzeugpapiere.
c. Risiken und jegliche anfallenden Aufwände zur erfolgreichen Fahrzeugprüfung durch den Technischen Überwachungsverein trägt der Käufer selbst. .
Warenrücknahmen und Rücklieferungen
a. Bei Warenrücknahmen / -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Eine Rücksendung muß innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen erfolgen.
b. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 15 % des Warenwerts aber mindestens 100 CHF in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 CHF werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
c. Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sowie Fahrwerkprodukte aller von lowindustries.ch angebotenen Serien sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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Zusätzliche Obliegenheiten und Ausführungen
a. Lieferumfang kann Fahrzeugspezifisch von den Abbildungen im Internet etc. variieren und abweichen! Alle Angaben ohne Gewähr!
b. Bei Mängeln, Rügen behält sich die lowindustries.ch das Rech vor Fahrzeuge zur Nachbesserung zu Konsultieren. Sollte dies nicht möglich sein und der Kunde gibt der lowindustries.ch nicht die Möglichkeit der Nachbesserung so übernimmt die lowindustries.ch in Folge keinerlei Haftung über den zuvor gelieferten Warenumfang und die Rüge ist somit nichtig erklärt!
c. Alle Neu- und Einzelanfertigungen unter Vorbehalt! Die lowindustries.ch behält sich das Recht vor den Lieferumfang zu variieren und gegebenenfalls wenn nötig zu ändern. Nachbesserungen sind möglich und werden nur berücksichtigt wenn das Fahrzeug zur fertigen Entwicklung angeliefert wird. Teile die Verwendet oder Montiert wurden können nicht zurückgenommen werden!
d. Für die vom Auftraggeber angelieferten Fahrzeuge zur Montage/Neuentwicklung haftet die lowindustries.ch in keinem Umfang und keinen Umständen! Das Risiko aus dieser Bestellung7Auftrag trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.
e. Das Fahrzeug muss bei den Behörden angemeldet und vollumfänglich versichert sein! Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen
Fahrzeugumbauten und Installationen
a. Generell übernimmt die lowindustries.ch keinerlei Haftung für vom Auftraggeber abgegebene Fahrzeuge! (Elementarschäden)
b. Die Fahrzeuge müssen vom Auftraggeber Versichert sein lowindustries.ch ist für keinerlei Schäden Haftbar zu machen.
c. Generell besteht ein absoluter Haftungsausschluss für jede Art von Schäden die sich, am abgegebenen Fahrzeug in Folge und/oder während Installation, Test, Probefahrt, Überführungen bzw. des Aufenthalts in unserem Hause, ereignen können.
b. Alle vom Auftraggeber abgegebenen Fahrzeuge müssen Technisch in einwandfreiem Zustand und Betriebssicher sein.
c. Für einen auf der Probefahrt entstandenen Tech.- Mangel oder Schaden ist die lowindustries.ch nicht Haftbar zu machen.
d. Schäden die bei Tests zur Gewährleistung des Produkts sich ereignen können werden von der lowindustries.ch nicht gedeckt und unterliegen dem Haftungsausschluss.
e. Bei evt. nicht vorsätzlich entstandenen Schäden während der Installation wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
f. lowindustries.ch behält sich das Recht vor Technisch- notwendige Reparaturen auszuführen um die Sicherheit zu Gewährleisten, auch wenn diese vom Kunden nicht zuvor in Auftrag gegeben wurden! Diese evt zusätzlichen Aufwände werden nach verrechnet und sind vom Auftragsgeber zu akzeptieren und in Kauf zu nehmen.
g. Die lowindustries.ch ist jedoch, auch in Folge, für keinerlei technische Mängel Haftbar zu machen.
h. Es besteht Jederzeit Barzahlung! Die lowindustries.ch behält sich das retentions- Recht vor das Fahrzeug bei ausbleibender Bezahlung nicht auszuhändigen bzw zurück zu behalten! Folgende Standgebühren werden in Rechnung gestellt!
i. Unvorhergesehnes Vorbehalten!
j. Der Lieferumfang und die Art des Umbaus bzw Installation bleibt der lowindustries.ch vorbehalten.
k. Änderungen und Irrtümer Vorbehalten!
Erfüllungsort und Gerichtsstand
a. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist: Witiweg 7, 2544 Bettlach, CH
b. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Solothurn, CH.
c. Es gilt CH Recht
d. Durch die Erteilung eines Auftrages bzw. die Zusammenarbeit erkennt der Käufer/Kunde diese AGB/Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend an auch wenn auf seinem Vertrag/Rechnung nur der Hinweis „gem. AGB“ steht. Sie sind auch für jeden weiteren Auftrag maßgebend, ohne dass erneut ein spezieller Hinweis auf diese Vertragsbedingungen erfolgen müsste.
e. Die in diesen AGB genannten Bedingungen sind ab sofort gültig und behalten ihre Gültigkeit, bis dem Kunden von uns neue Geschäftsbedingungen bekannt gegeben bzw. zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde/Dealer/Käufer informiert sich selbst über die Aktuelle Version der AGB.
f. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
g. Diese AGB ist nur in Deutscher Sprache gültig!
h. Bitte besuchen sie unsere Website monatlich um wichtige Infos und Updates zu erfahren!
Anpassungen 17.02.2019
Wir liefern gemäß AGB , welche Ihnen bekannt sind und sich im Anhang befinden.
Die Ausführungen der Produkte können variieren.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
Preisänderungen vorbehalten ohne Notiz.
Nach ihrer schriftlichen Bestellung und dem Ausstellen und Erhalt dieser Rechnung ist der Auftrag bestätigt!
Sie können 5 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Widerrufsrecht gebrauch machen!
Nach Ablauf des Widerrufsrechts kann der Auftrag nicht mehr storniert werden, erhalten wir nach 30Tagen keine Zahlung
so stellen wir ihnen 15% des Auftrags definitiv in Rechnung!
Die 15% Verrechnungsgebühren werden auch international und wenn nötig gerichtlich eingefordert. Weiter anfallende Kosten vorbehalten!
Kunden welche nach Ablauf der 5Tage Widerrufsrecht stornieren werden auf eine „Blacklist“ gesetzt welche anderen Unternehmen auf verlangen zur Verfügung steht.
Liefertermine ohne Gewähr! (Produktabhängig zwischen 3Tagen- 16Wochen) Verzögerungen möglich!
lowindustries.ch fertigt alle Produkte nach Bestellung Maßkonfektioniert!
Gerichtsstand Solothurn/Swiss
Es gilt CH- Recht
Limitierte Garantie Gewährleistung bei "do it yourself Installation" ohne autorisiertes Fachpersonal!
Garantie und Gewährleistung bei Fachgerechter Montage/Installation, 2Jahre!
Je nach Domizil des Empfängers evt. zusätzlich anfallende Aufwände zur Homologations- Abnahme vorbehalten!
Gutachten sind nach VDTüV751EN Norm erstellt! Gesetzesregelungen können je nach Domizil des Empfängers variieren
lowindustries.ch kann bei nicht erfolgreicher Homologation nicht zur Verantwortung gezogen werden. (Willkürgefahr )
Das Ändern der eingetragenen Höhe ist am im Straßenverkehr eingeführten Fahrzeug nicht zulässig!
Achtung! Zusätzliche unvorhersehbare Aufwände werden nach verrechnet